Kostenkalkulation und Kostenüberwachung

Neben bautechnischer Qualität und terminlicher Sicherheit beim Ablauf von Bauvorhaben gehört das Ermitteln von Kosten und Einhalten der Kostenziele zu den wichtigsten Aufgaben der Gebäudeplanung. Eine gute Kostenermittlung, -überwachung und – prüfung ist daher unerlässlich für das optimale Gelingen von Bauvorhaben.

Unsere Leistungen:

Durchführung der gesamten Kostenplanung nach DIN 276 mit der je nach Leistungsphase des Vorhabens abhängigen Standes der Kostenermittlung

Nach HOAI hat die Kostenschätzung in der Leistungsphase 2 zu erfolgen. Die Genauigkeit einer Kostenschätzung sollte ± 30% betragen. Sie wird mit Hilfe von Kostenkennwerten (Erfahrungswerten) durchgeführt. Die erste Ebene der Kostengliederung, die Kostengruppen, muß erstellt werden. Die Ermittlung der Gesamtkosten erfolgt nach diesen Kostengruppen. Mengen und Preise werden hierbei geschätzt.

Die Kostenberechnung dient als Grundlage für die Entscheidung über die Entwurfsplanung. Die 2. Ebene der Kostengliederung wird ausgearbeitet, aus der Planung werden die Mengen ermittelt, die Preise werden geschätzt. Die Genauigkeit der Kostenberechnung liegt bei ± 23%. Die anrechenbaren Kosten der Leistungsphasen 1 -4 der HOAI werden in der Regel auf Grundlage der Kostenberechnung ermittelt

Der Kostenanschlag dient der Bestimmung voraussichtlicher Baukosten. Es sind jedoch erfahrungsgemäß 5-10% Nachtragssumme zu erwarten. Verwendet werden die aus den Planungsunterlagen ermittelten Mengen mit den angebotenen Preisen. Die Kostengliederung sollte mindestens 3 Ebenen umfassen.

Die Kostenfeststellung ist Grundlage für die Ermittlung der entstandenen Kosten, sie wird auf Basis geprüfter Abrechnungsbelege, Planungsunterlagen, Aufmaße und Abnahmeprotokolle erstellt. Die Gliederung umfaßt 2 Ebenen. Die Mengen sind belegt und die Preise bekannt. Grundlage für die anrechenbaren Kosten der Leistungsphasen 5-9 der HOAI.